Rechtliche Aspekte
Seit dem 1. Oktober 1992 ist das revidierte Sexualstrafrecht über strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität in Kraft. Die Artikel 187 bis 200 des Strafgesetzbuches (StGB) sind dafür massgebend.
Kinder die das 16. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, befinden sich im Schutzalter. Kinder unter 16 Jahren werden durch das Gesetz in zweifacher Hinsicht geschützt:
- Sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen und Kindern sind generell verboten, ausser der Altersunterschied zwischen zwei Personen beträgt weniger als drei Jahre, Was eine „sexuelle Handlung“ darstellt, wird vom Gesetzgeber sehr weit ausgelegt!
- Pornografische Erzeugnisse, Bilder, Videos, Text, usw. dürfen Kindern unter 16 Jahren nicht gezeigt werden. Das gilt auch für Chat, Blog und Handys: Auch hier dürfen Kindern keine Pornobilder gezeigt werden!
- Die Gesetztexte aus dem StGB sind in der „systematischen Sammlung des Bundesrechts“ unter der Adresse www.admin.ch im Volltext zu finden (http:// www.admin.ch/ch/d/sr/c311_0.html).
Was tun, wenn Ihr Kind mit sexueller Anmache im Chat belästigt wird?
- Sprechen Sie mit Ihrem Kind über den Vorfall!
- Melden Sie die Belästigerin/den Belästiger unverzüglich dem Channel Administrator! Dieser wird im Chatfenster meistens ganz oben angezeigt, mit einem Sonderzeichen (@, #, ! usw.) vor dem Nickname.
- Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es die Belästigerin/den Belästiger im Chat sperren kann!
- Wenn Sie einen Chat Client, eine eigenständige Chat-Software wie mIRC verwenden, um in die einzelnen Chat Channel zu gelangen, können Sie die Software so einrichten, dass die Diskussionen im Chatfenster protokolliert werden, Sie erfahren daraus, über as sich Ihr Kind im Chat unterhalten hat.
Was tun, wenn Ihr Kind mit pornografischen Bildern , Videos, Texten usw. belästigt wird?
- Speichern Sie die Daten (E-Mail, Bilder, Videos, Texte, Chatprotokolle – aber keine illegale Pornografie) und vor allem die so genannten E-Mail-Header, Telefonnummer oder, falls vorhanden, die IP-Adresse der Belästigerin/des Belästigers.
- Merken Sie sich das genaue Datum und die genaue Zeit, möglichst auf die Minute genau.
- Melden Sie den Vorfall der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOBIK auf der Website www.kobik.ch. Beachten Sie: Ihr Kind kann nicht nur im Chat, sondern auch in Diskussionsforen und Blogs im Internet sowie per Handy belästigt werden!
Wichtig:
- Ihr Kind darf keine Pornobilder auf seinem Computer oder auf seinem Handy speichern!
- Ihr Kind darf Pornobilder unter keinen Umständen an seine Freund weiterverschicken, weder über Internet noch über das Handy. Sonst macht sich Ihr Kind strafbar!
Achtung:
- Speichern Sie niemals illegale Pornografie – auch nicht als Beweismaterial!
- Der Besitz von Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträgern mit gespeicherten Bildern und Filmen, die sexuelle Ausbeutung von Kindern dokumentieren, ist strafbar – ganz gleich welches Motiv der „Sammler“ hatte!
Hilfreiche Adressen und Telefonnummern für Mütter, Väter, Pädagoginnen und Pädagogen:
- Nationales Bündnis gegen sexuelle Ausbeutung und Gewalt an Kindern:
- Kinderschutz Schweiz, Tel +41 31 398 10 www.schau-hin.ch 10
- KOBIK, nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität:
Wie sie Gespräche im Chat speichern können:
Per Screenshot:
Wenn Sie rechtzeitig die „Alt-Taste“ und die „Prt-Scr-Taste“ (Print-Scren-Taste) drücken, erstellen Sie ein Abbild des Chatfensters. Dieses Bild können sie durch „Ctrl+V“ in Word oder ein Grafikprogramm einfügen und abspeichern. Niemals bei kinderpornografischem Bildmaterial anwenden!
Per Logfile: Markieren Sie den Text im Chatfenster mit der Maus und erstellen Sie eine Kopie, indem Sie die Tasten „Crtl+C“ drücken. Diese Kopie können Sie durch „Ctrl1+V“ in Word oder ein Grafikprogramm einfügen und abspeichern. Niemals bei kinderpornografischem Bildmaterial anwenden!
Hilfreiche Telefonnummer für Mütter, Väter, Pädagoginnen und Pädagogen:
Nationales Bündnis gegen sexuelle Ausbeutung und Gewalt an Kindern:
Kinderschutz Schweiz, Tel. +41 31 398 10 10
Achtung, Achtung!
Speichern Sie niemals illegale Pornografie – auch nicht als Beweismaterial!!
Der Besitz von Festplatten, Disketten oder sonstigen Datenträger mit gespeicherten Bildern und Filmen, die die sexuelle Ausbeutung von Kindern and andere illegale Inhalte dokumentieren, ist strafbar- ganz gleich, welches Motiv der Besitzer hat.
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